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   OLG Hamm, 12.03.2003 - 3 U 22/02   

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https://dejure.org/2003,25069
OLG Hamm, 12.03.2003 - 3 U 22/02 (https://dejure.org/2003,25069)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.03.2003 - 3 U 22/02 (https://dejure.org/2003,25069)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. März 2003 - 3 U 22/02 (https://dejure.org/2003,25069)
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  • OLG Brandenburg, 14.07.1999 - 1 U 68/98
    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2003 - 3 U 22/02
    Diese Bewertung ändert sich auch dann nicht, wenn man in Einklang mit den Feststellungen des Oberlandesgerichts Brandenburg (NJW 2000, Seite 1500 (1501)) nur von einer Häufigkeit von 40 % bei den sporadischen Infektionen ausgehen würde .

    So hat die höchstrichterliche Rechtsprechung in der Vergangenheit bereits wiederholt die Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises bei einer bestehenden Hepatitis- oder HIV-Infektion nach in der Vergangenheit liegender Bluttransfusion abgelehnt (vgl. OLG Brandenburg, NJW 2000, Seite 1500 (1502); OLG Düsseldorf, NJW 1995, Seite 3060; KG, AHRS 6510/27).

  • BGH, 28.06.1988 - VI ZR 210/87

    Beweislastumkehr für Sekundärschäden bei grobem Behandlungsfehler

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2003 - 3 U 22/02
    Die Beweiserleichterung aufgrund eines groben Behandlungsfehlers bezieht sich jedoch regelmäßig nur auf die Primärverletzung, wenn nicht der Sekundärschaden gerade typische Folge der Primärverletzung ist, weil sich die Verschleierung des Ursachenzusammenhanges durch den groben Behandlungsfehler auf die Kausalitätfeststellung für den Sekundärschaden im Regelfall nicht auswirkt (vgl. BGH, NJW 1988, Seite 2948 (2949); 1994, Seite 801 (803)).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.1995 - 8 U 137/94
    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2003 - 3 U 22/02
    So hat die höchstrichterliche Rechtsprechung in der Vergangenheit bereits wiederholt die Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises bei einer bestehenden Hepatitis- oder HIV-Infektion nach in der Vergangenheit liegender Bluttransfusion abgelehnt (vgl. OLG Brandenburg, NJW 2000, Seite 1500 (1502); OLG Düsseldorf, NJW 1995, Seite 3060; KG, AHRS 6510/27).
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